Das Problem ist heute nicht mehr, ob die DNA-Anlayse fehlerhaft ist. Das Verfahren ist dermaßen standardisiert, dass sich nur noch selten Fehler nachweisen lassen. Die Frage, die sich jedoch für den Strafverteidiger stellt ist, ob die Schlüsse, die von den Ermittlungsbehörden aufgrund des Auffindens von DNA eines dann Beschuldigten gezogen werden, der Nachprüfung stand halten. Der voreilige Schluss, dass derjenige Täter sein muss, dessen DNA am Tatort gefunden wurde, ist verlockend, jedoch nicht selten falsch.
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