Rechtsmittel per E-Mail?

Ein Rechtsmittel kann nicht per E-Mail eingelegt werden.  Mit fortschreitender Zunahme des elektronischen Rechtsverkehrs stellt sich zunehmend auch die Frage, ob Rechtsmittel ggfls. durch E-Mail eingelegt werden können. Jetzt liegt eine weitere Entscheidung des BGH zu dieser Frage vor (vgl. BGH, Urt. v. 4. 12. 2008, IX ZB 41/08).Die Entscheidung ist zwar in einem Zivilverfahren ergangen, sie hat aber auch Bedeutung für das Straf- und OWi-Verfahren.  Der BGH sieht in seiner Entscheidung die für die Berufungsbegründung erforderliche Form bei Einreichung der Berufungsbegründung durch E-Mail als nicht gewahrt an.

Tags: , ,

Die Kommentare sind geschlossen.