Ein Rechtsmittel kann nicht per E-Mail eingelegt werden. Mit fortschreitender Zunahme des elektronischen Rechtsverkehrs stellt sich zunehmend auch die Frage, ob Rechtsmittel ggfls. durch E-Mail eingelegt werden können. Jetzt liegt eine weitere Entscheidung des BGH zu dieser Frage vor (vgl. BGH, Urt. v. 4. 12. 2008, IX ZB 41/08).Die Entscheidung ist zwar in einem Zivilverfahren ergangen, sie hat aber auch Bedeutung für das Straf- und OWi-Verfahren. Der BGH sieht in seiner Entscheidung die für die Berufungsbegründung erforderliche Form bei Einreichung der Berufungsbegründung durch E-Mail als nicht gewahrt an.
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