Der Strafverteidiger (in) hat das Recht, Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen. In einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, hat der Beschuldigte n i c h t das Recht, selbst umfassend Akteneinsicht zu nehmen. Nur ein beauftragter Rechtsanwalt kann dieses Recht ausüben.
Der Rechtsanwalt erhält die kompletten Akten. Er wird diese kopieren und kann dem Beschuldigten Kopien der Ermittlungsakte aushändigen. Umfangreichere Akten werden im Büro Feldkamp gescannt. Auf Wunsch, erhalten Sie die Akten per E-Mail oder auf CD/DVD als PDF Dateien.
Grundsätzlich gilt, vor Akteneinsicht sollte n i e eine Aussage gemacht werden. Es sind nur wenige Fälle denkbar, in denen es vertretbar ist, umfassend Stellung zu einem Vorwurf zu nehmen, ohne Kenntnis der Ermittlungsakte (z.B. offensichtliche Verwechslung). Natürlich gilt auch hier, selten eine Regel ohne Ausnahmen. Lassen Sie sich jedoch beraten, bevor Sie eine Aussage machen.








