Die nicht geringe Menge Metamfetamin (§ 29a BtMG) beginnt bei fünf Gramm Metamfetamin-Base
BGH, Urt.v.3.12.2008-2 StR 86/08
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp
Tags: BtMG, Metamfetamin
Die nicht geringe Menge Metamfetamin (§ 29a BtMG) beginnt bei fünf Gramm Metamfetamin-Base
BGH, Urt.v.3.12.2008-2 StR 86/08
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp
Tags: BtMG, Metamfetamin
Dieser Artikel wurde am Dienstag, 28. April 2009 um 23:05 erstellt und ist in der Kategorie Strafrecht abgelegt. Antworten zu diesem Artikel können durch den RSS 2.0-Feed verfolgt werden. Antworten sind im Moment nicht möglich, jedoch kann ein Trackback von der eigenen Seite erfolgen.
Die Kommentare sind geschlossen.