Der Fachanwaltstitel wird in einem Zulassungsverfahren von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer vor Ort verliehen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um den Titel führen zu dürfen, wird in einem anderen Artikel erläutert. Was spricht dafür, einen Fachanwalt zu beauftragen.
Sicherlich gibt es auch sehr gute Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen, die nicht den Zusatz “Fachanwalt für Strafrecht” (FAStR) führen. Für den Rechtssuchenden ist die Bezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht” auf jedenfall die Garantie, dass er nicht auf einen Rechtsanwalt trifft, der nur gelegentlich einen Gerichtssaal im Strafgericht betritt. Ich habe schon desöfteren erlebt, dass Mandanten im Ermittlungsverfahren von Anwälten vertreten wurden, die sich in Strafsachen nicht auskannten und (nur ein Beispiel) noch vor Akteneinsicht, nach dem ersten Gespräch mit dem Beschuldigten, eine umfassende Erklärung schriftlich zu den Akten gereicht haben, die sich leider später mit dem ermittelten Akteninhalt nicht in Einklang bringen ließ. Nach Anklageerhebung teilte der Anwalt dem verdutzten Mandanten mit, er möge sich doch bitte einen erfahrenen Strafverteidiger suchen, der er leider nicht sei.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp
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