Anspruch auf Vernichtung der Akte

Ein Anspruch auf Vernichtung der in Papierform geführten Akten nach einer Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts (§ 170 Abs.2 StPO) besteht bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfristen nicht.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft über einen Antrag auf Löschung der in einem automatisierten Verfahrensregister gespeicherten personenbezogenen Daten setzt hinsichtlich der Erforderlichkeit der weiteren Speicherung eine Abwägung des Rechtes des Antragstellers auf informationelle Selbstbestimmung und des Interesses der Allgemeinheit an Strafverfolgung und Vorgangsverwaltung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit anhand der Umständes des Einzelfals voraus (Kammergericht 2009 – 1 VAs38/08)

Die Kommentare sind geschlossen.