MPU “Idiotentest” Wann?

Die MPU kann in folgenden Fällen drohen:

- erste Alkoholfahrt ab 1,6 Promille

- Fahrradfahrt oder Motorbootfahrt ab 1,6 Promille

- wiederholte Alkoholfahrten, unabhängig von der Höhe der Alkoholkonzentration

- Alkoholkonzentration unter 1,6 Promille in Verbindung mit einem oder mehreren Verkehrsdelikten

- Alkoholkonzentration unter 1,6 Promille in Verbindung mit gleichzeitigem Drogenkonsum

- jede Fahrt unter Drogeneinfluss

- nach Erreichen von 18 Punkten oder mehr

- erheblicher Drogenkonsum ohne dass ein Fahrzeug geführt wurde

- über 50 Parkdelikte innerhalb von 2 Jahren

- geistige oder körperliche Mängel

- besonders aggressives Verhalten im Verkehr kann zur MPU führen

- nach vorangegangener Entziehung wegen eines schweren Verkehrsdeliktes (z.B. Unfallflucht oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr)

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Feldkamp, Berlin

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