Die MPU kann in folgenden Fällen drohen:
- erste Alkoholfahrt ab 1,6 Promille
- Fahrradfahrt oder Motorbootfahrt ab 1,6 Promille
- wiederholte Alkoholfahrten, unabhängig von der Höhe der Alkoholkonzentration
- Alkoholkonzentration unter 1,6 Promille in Verbindung mit einem oder mehreren Verkehrsdelikten
- Alkoholkonzentration unter 1,6 Promille in Verbindung mit gleichzeitigem Drogenkonsum
- jede Fahrt unter Drogeneinfluss
- nach Erreichen von 18 Punkten oder mehr
- erheblicher Drogenkonsum ohne dass ein Fahrzeug geführt wurde
- über 50 Parkdelikte innerhalb von 2 Jahren
- geistige oder körperliche Mängel
- besonders aggressives Verhalten im Verkehr kann zur MPU führen
- nach vorangegangener Entziehung wegen eines schweren Verkehrsdeliktes (z.B. Unfallflucht oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Feldkamp, Berlin








