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	<title>Bleiben Sie im Recht &#187; Strafrecht</title>
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	<description>Ein Blog von Strafverteidiger Peter Feldkamp http://www.strafverteidigungen.eu</description>
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		<title>Anspruch auf Vernichtung der Akten</title>
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		<pubDate>Sun, 30 Jan 2011 23:02:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feldkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Anspruch auf Vernichtung der in Papierform geführten Akten nach einer Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts (§ 170 II StPO) besteht bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfristen nicht. Grundsätzlich kann ein Antrag auf Vernichtung der Akten gestellt werden. Das Kammergericht (Berlin) sieht darin 2 Anträge nach § 23 EGGVG. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Anspruch auf Vernichtung der in Papierform geführten Akten nach einer Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts (§ 170 II StPO) besteht bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfristen nicht.</p>
<p>Grundsätzlich kann ein Antrag auf Vernichtung der Akten gestellt werden. Das Kammergericht (Berlin) sieht darin 2 Anträge nach § 23 EGGVG.</p>
<p>Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp in Berlin</p>
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		<title>Fachanwalt Strafrecht   &#8211; Berlin</title>
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		<pubDate>Sun, 30 Jan 2011 21:54:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feldkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafverteidigungen.eu/?p=248</guid>
		<description><![CDATA[Ein Fachanwaltstitel wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen, nachdem der Anwalt einen Lehrgang absolviert und &#8220;besondere theoretische Kenntnissse&#8221; und &#8220;besondere praktische Erfahrungen&#8221; auf dem entsprechenden Gebiet nachgewiesen hat. Fachwanwaltsbezeichnungen gibt es für die Rechtsgebiete &#8220;Arbeitsrecht&#8221;, &#8220;Bau- und Architektenrecht&#8221;, &#8220;Erbrecht&#8221;, &#8221;Familienrecht&#8221;, &#8220;Insolvenzrecht&#8221;, &#8220;Miet- und Wohnungseigentumsrecht&#8221;, &#8221;Sozialrecht&#8221;, &#8220;Steuerrecht&#8221;, &#8220;Strafrecht&#8221;, &#8220;Transport- und Speditionsrecht&#8221;, &#8220;Verkehrsrecht&#8221;, &#8220;Versicherungsrecht&#8221;, &#8221;Verwaltungsrecht&#8221;. Natürlich bedeutet dies nicht, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Fachanwaltstitel wird durch die zuständige  			Rechtsanwaltskammer verliehen, nachdem der Anwalt einen Lehrgang absolviert <span id="more-248"></span>und  			&#8220;besondere theoretische Kenntnissse&#8221; und &#8220;besondere praktische Erfahrungen&#8221; auf  			dem entsprechenden Gebiet nachgewiesen hat. Fachwanwaltsbezeichnungen gibt es für die Rechtsgebiete &#8220;Arbeitsrecht&#8221;, &#8220;Bau- und  			Architektenrecht&#8221;, &#8220;Erbrecht&#8221;, &#8221;Familienrecht&#8221;, &#8220;Insolvenzrecht&#8221;, &#8220;Miet-  			und Wohnungseigentumsrecht&#8221;, &#8221;Sozialrecht&#8221;, &#8220;Steuerrecht&#8221;, &#8220;Strafrecht&#8221;,  			&#8220;Transport- und Speditionsrecht&#8221;, &#8220;Verkehrsrecht&#8221;,  			&#8220;Versicherungsrecht&#8221;, &#8221;Verwaltungsrecht&#8221;. Natürlich bedeutet dies nicht,  			dass es in anderen Rechtsgebieten nicht auch &#8220;Fachleute&#8221; gibt.</p>
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		<title>Strafverfahren Strafrecht</title>
		<link>http://blog.strafverteidigungen.eu/2011/01/30/strafverfahren-ablauf/</link>
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		<pubDate>Sun, 30 Jan 2011 19:28:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feldkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverfahren]]></category>

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		<description><![CDATA[Ermittlungsverfahren: Die Polizei teilt Ihnen mit,  dass Sie beschuldigt werden und damit verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben.  Dieses  &#8221;Ermittlungsschreiben&#8221; ist verbunden mit der Ladung zu einem Vernehmungstermin (Grundgesetz:  rechtliches Gehör).  Gehen Sie zuerst zum Anwalt und dann erst &#8211; wenn überhaupt &#8211; zur Polizei. NIE  anders herum! Ist die Polizei mit Ihren Ermittlungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ermittlungsverfahren</strong>:<br />
Die <strong><a title="Offizielle Seite der Polizei :-)" href="http://www.polizei.de/">Polizei</a></strong><a title="Offizielle Seite der Polizei :-)" href="http://www.polizei.de/"> </a>teilt Ihnen mit,  dass Sie beschuldigt werden und damit verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben.  Dieses  &#8221;Ermittlungsschreiben&#8221; ist verbunden mit der Ladung zu einem Vernehmungstermin (Grundgesetz:  rechtliches Gehör).  Gehen Sie zuerst zum Anwalt und dann erst &#8211; wenn überhaupt &#8211; zur Polizei. NIE  anders herum!<span id="more-263"></span></p>
<p>Ist die Polizei mit Ihren Ermittlungen fertig, geht die Akte i.d.R. mit einem Schlussbericht zu <strong><a title="Wikipedia: Staatsanwaltschaft" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwaltschaft">Staatsanwaltschaft</a></strong>. Dort erst erhält Ihr Verteidiger <a title="Infos zur Akteneinsicht" href="http://www.strafverteidigungen.eu/strafrecht-infos/4-ermittlungsverfahren/2-akteneinsicht.html">Akteneinsicht</a>. Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob die Sache eingestellt wird oder ob ein Strafbefehl beantragt wird oder eine Anklageschrift gefertigt wird.</p>
<p>Dann geht die Akte zum Gericht. Gibt es eine Anklageschrift, wird der Fall vor Gericht verhandelt. Je nach Straferwartung der Staatsanwaltschaft zum Strafrichter(in) (bis 2 Jahre Freiheitsstrafe), zum Schöffengericht (bis zu 4 Jahre Freiheitsstrafe) oder zum Landgericht (bis lebenslänglich).</p>
<p><a title="Rechtsanwalt beauftragen?  JA !" href="http://www.strafverteidigungen.eu/strafrecht-infos/7-allgemeines/37-strafverfahren-zum-anwalt.html">Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp in Berlin</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Zustimmung zur Einstellung = Geständnis?</title>
		<link>http://blog.strafverteidigungen.eu/2011/01/28/zustimmung-zur-einstellung-gestandnis/</link>
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		<pubDate>Fri, 28 Jan 2011 21:02:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feldkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Einstellung]]></category>
		<category><![CDATA[geringe Schuld]]></category>
		<category><![CDATA[Geständnis]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Zustimmung zur Einstellung gemäß § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldbuße enthält KEIN Eingeständnis strafrechtlicher Schuld. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp in Berlin]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Zustimmung zur Einstellung gemäß § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldbuße enthält KEIN Eingeständnis strafrechtlicher Schuld.<br />
<strong>Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp in Berlin<br />
</strong></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Bussgeld Bußgeld Anwalt</title>
		<link>http://blog.strafverteidigungen.eu/2011/01/28/busgeld-anwalt/</link>
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		<pubDate>Fri, 28 Jan 2011 10:30:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feldkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Verhalten Sie sich im Straßenverkehr ordnungswidrig, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid und müssen ein Bußgeld entrichten.  Verstöße sind z.B. Geschwindigkeitsüberschreitunen, Rotlichtverstöße, Wenden auf der Autobahn, Telefonieren mit dem Handy am Ohr, u.a. .  Bis 38,00 EUR gibt es keine Punkte in Flensburg. Bei einem Bußgeld, das höher als 38,00 EUR ist, werden automatisch Punkte in Flensburg [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Verhalten Sie sich im Straßenverkehr ordnungswidrig, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid und müssen ein Bußgeld entrichten.  Verstöße sind z.B. Geschwindigkeitsüberschreitunen, Rotlichtverstöße, Wenden auf der Autobahn, Telefonieren mit dem Handy am Ohr, u.a. .  Bis 38,00 EUR gibt es keine Punkte in Flensburg. Bei einem Bußgeld, das höher als 38,00 EUR ist, werden automatisch Punkte in Flensburg notiert.  Informieren Sie sich &#8211; wenn gewünscht &#8211; auf der Homepage von RA Peter Feldkamp (Info-Videos u.a.).</p>
<p><a title="Bußgeld: Anwalt beauftragen?" href="http://www.strafverteidigungen.eu/verkehrsrecht-infos/57-bussgeldverfahren.html">(weitere Informationen zum Bußgeldverfahren)</a></p>
<p><strong>Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp in  Berlin </strong></p>
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		<title>Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin</title>
		<link>http://blog.strafverteidigungen.eu/2011/01/22/anwalt-fur-strafrecht-selbst-wahlen/</link>
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		<pubDate>Sat, 22 Jan 2011 17:47:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feldkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wahlverteidiger]]></category>

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		<description><![CDATA[Wahlverteidiger können im Rahmen eines Strafverfahrens ihre Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragen. Sie können dann alle Gebühren geltend machen als Pflichtverteidigergebühren, die sie bereits verwirklicht haben vor der Beiordnung, wenn sie eine strafprozessual fördernde Tätigkeit nachweisen können. Problematisch ist diesbezüglich die auch berufsrechtlich an die Grenze des Zulässigen heranreichende Rangelei zwischen den Verteidigern um die Beiordnung zum [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wahlverteidiger können im Rahmen eines Strafverfahrens ihre Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragen. Sie können dann alle Gebühren geltend machen als Pflichtverteidigergebühren, die sie bereits verwirklicht haben vor der Beiordnung, wenn sie eine strafprozessual fördernde Tätigkeit nachweisen können.<span id="more-232"></span></p>
<p>Problematisch ist diesbezüglich die auch berufsrechtlich an die Grenze des Zulässigen heranreichende Rangelei zwischen den Verteidigern um die Beiordnung zum Pflichtverteidiger. Es gilt grundsätzlich, dass auch im Rahmen der Pflichtverteidigung der Beschuldigte oder Angeklagte einen Verteidiger benennen darf, der auch regelmäßig beigeordnet wird. Denn es gilt das nach Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes Recht des Beschuldigten, sich im Strafverfahren von einem Anwalt seiner Wahl und seines Vertrauens verteidigen zu lassen (vgl. BVerfGE 26, 66, 71; 39, 238, 243; 66, 313, 318 stRspr).</p>
<p>Der Angeklagte, der erst spät &#8211; nämlich im Rahmen des Eröffnungsbeschlusses oder sogar erst in der Hauptverhandlung &#8211; einen Verteidiger als Pflichtverteidiger beigeordnet erhält, wird vom Gericht gefragt, ob er einen Rechtsanwalt benennen möchte. Versäumt der Angeklagte die Benennung, ordnet das Gericht einen Pflichtverteidiger aus einer Liste von Anwälten bei, die bei Gericht die Bereitschaft bekundet haben, auch Pflichtverteidigungen zu übernehmen. Dies sind fast alle Rechtsanwälte, die regelmäßig als Strafverteidiger arbeiten. Erklärt der Angeklagte, dass er das Vertrauen verloren habe, dann ist das Gericht grundsätzlich im Rahmen der Prozessförderungspflicht berechtigt und verpflichtet, den Pflichtverteidiger beizubehalten, es sei denn, der Angeklagte trägt seine Bedenken noch rechtzeitig vor der Hauptverhandlung (schriftlich) vor.</p>
<p>Meist äußert jedoch nicht der Beschuldigte bzw. Angeklagte selbst, dass er das Vertrauen zu seinem bestellten Pflichtverteidiger verloren habe, sondern es erscheint ein Wahlverteidiger. Im Falle des Auftretens eines Wahlverteidigers wird die Pflichtverteidigung beendet.</p>
<p>Der Wahlverteidiger kann nun trotz formeller und materieller Notwendigkeit der Verteidigung nicht die Beiordnung zum Pflichtverteidiger beantragen, weil dies gegen anwaltliches Standesrecht verstoßen würde (str.). Haben sich die Anwälte im Vorfeld vor der Hauptverhandlung jedoch „geeinigt“, was in der Form geschieht, dass der bisherige Pflichtverteidiger abgelöst wird, der neue Pflichtverteidiger jedoch auf die bereits vom bisherigen Verteidiger zu beanspruchenden Gebühren verzichtet, kommt ein Verteidigerwechsel auch über für diesen Verteidiger in Betracht. Seine Bevollmächtigung als Wahlverteidiger liest sich dann aber lediglich als Aussage des Angeklagten, zu dem bisherigen Pflichtverteidiger das Vertrauen verloren zu haben.</p>
<p><strong>Rechtsanwalt &amp; <a title="Fachanwalt erwerben..." href="http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/84426/">Fachanwalt für Strafrecht</a></strong><strong> Peter Feldkamp in  Berlin</strong></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Strafverteidiger Wahlverteidiger</title>
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		<pubDate>Sat, 22 Jan 2011 17:41:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feldkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt für Strafrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wahlverteidigung ist die Verteidigung, die von dem vom Angeklagten oder Beschuldigten frei gewählten und bezahlten Verteidiger geleistet wird. Sie unterscheidet sich von der Pflichtverteidigung inhaltlich nicht, auch wenn die Betroffenen manchmal weniger Vertrauen zu einem vom Gericht bestellten Pflichtverteidiger haben, als zu einem Verteidiger, den sie selbst ausgewählt haben.  Der Wahlverteidiger wird von seinem Mandanten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wahlverteidigung ist die Verteidigung, die von dem vom Angeklagten oder Beschuldigten frei gewählten und bezahlten Verteidiger geleistet wird. Sie unterscheidet sich von der Pflichtverteidigung inhaltlich nicht, auch wenn die Betroffenen manchmal weniger Vertrauen zu einem vom Gericht bestellten Pflichtverteidiger haben, als zu einem Verteidiger, den sie selbst ausgewählt haben.  Der Wahlverteidiger wird von seinem Mandanten bezahlt. Der Pflichtverteidiger rechnet mit der Landeskasse ab. Allerdings muss der Verurteilte die Pflichtverteidigerkosten grundsätzlich auch bezahlen. Er erhält später von der Landeskasse die Kosten auferlegt.</p>
<p>Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp, Berlin</p>
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		<title>Anwalt für Strafrecht</title>
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		<pubDate>Sat, 22 Jan 2011 17:26:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feldkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt für Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverteidiger]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Verteidiger ist &#8211; so jedenfalls die Gesetzeslage &#8211; neben der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ein unabhängiges, selbständiges Organ der Rechtspflege (BVerfGE  39, 156 ff.; vgl. auch § 1 BRAO). Da der Begriff vom &#8220;Organ der Rechtspflege&#8221; in der Vergangenheit von den Gerichten überwiegend dazu benutzt worden ist, unliebsames Verteidigerverhalten zu rügen, ist man sich heute in der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Verteidiger ist &#8211; so jedenfalls die Gesetzeslage &#8211; neben der <a title="Staatsanwaltschaft" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwaltschaft">Staatsanwaltschaft</a> und dem <a title="Gericht" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Gericht">Gericht</a> ein unabhängiges, selbständiges Organ der Rechtspflege (BVerfGE  39, 156 ff.; vgl. auch § 1 BRAO). Da der Begriff vom &#8220;Organ der Rechtspflege&#8221; in der Vergangenheit <span id="more-222"></span>von den Gerichten überwiegend dazu benutzt worden ist, unliebsames Verteidigerverhalten zu rügen, ist man sich heute in der neueren Literatur weitgehend einig, dass dieser Begriff nicht mehr als eine Worthülse ist. Nach anderer Ansicht soll er aber auch Interessenvertreter des Mandanten sein. Wendet man diesen Gedanken konsequent an, wäre der Verteidiger als Auftragnehmer nur noch Befehlsempfänger und völlig weisungsabhängig, ähnlich dem verbeamteten Staatsanwalt. Deshalb ist die stringent zu Ende gedachte Interessentheorie abzulehnen und der Verteidiger als funktionaler Bestandteil in der Dialektik der Strafrechtspflege zu sehen.</p>
<p>Der Strafverteidiger ist dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gleichgeordnet. Aber: Er ist nicht Teil des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft, sondern unabhängig von diesen. Er ist <em>gleichberechtigt</em>, sofern man dies aufgrund der Machtverhältnisse annehmen kann. Dies bedeutet insbesondere, dass er nicht an Weisungen durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft gebunden ist. Umgekehrt kann er natürlich auch keine Weisungen erteilen.</p>
<p>Verteidiger darf gem. §138 Abs.1 _StPO jeder Rechtsanwalt  und jeder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule sein. Nach § 139 StPO kommt auch die Verteidigung durch einen Rechtskundigen (Rechtsreferendar) in Betracht. In besonderen Fällen bietet zudem § 138 Abs. 2 StPO die Möglichkeit der Verteidigung durch eine andere Person, die das Vertrauen des Angeklagten genießt.</p>
<p>Zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens, also im Vorverfahren (Ermittlungsverfahren), Zwischenverfahren, und in der Hauptverahndlung<a title="Hauptverhandlung" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptverhandlung"> </a> und in jeder Instanz, hat der Beschuldigte das Recht, sich von einem Verteidiger vertreten zu lassen.  Auch in der Strafvollstreckung darf sich der Verurteilte rechtlichen Beistandes bedienen.</p>
<p>Der Strafverteidiger ist an Weisungen des Beschuldigten nicht gebunden, hat aber &#8211; im Rahmen des gesetzlich Zulässigen &#8211; allein den Interessen seines Mandanten zu dienen. Seine Stellung ist insofern nicht mit der des Staatsanwalts oder der des Richters vergleichbar, er ist im Gegensatz zu ihnen parteiisch.</p>
<p>Die Verteidigung mehrerer Beschuldigter im selben Verfahren ist wegen möglicher Interessenkollisionen gesetzlich unzulässig.  <a title="Video zum Thema: Strafverteidiger beauftragen?" href="http://www.anwalt.de/rechtstipps/strafverfahren-anwalt-beauftragen_003843.html">Wann sollte der Beschuldigte einen Anwalt beauftragen?</a></p>
<p><strong>Rechtsanwalt und  Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp in  Berlin</strong></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Abrechnungsbetrug von Ärzten</title>
		<link>http://blog.strafverteidigungen.eu/2011/01/20/abrechnungsbetrug-von-arzten/</link>
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		<pubDate>Thu, 20 Jan 2011 19:53:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feldkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abrechnungsbetrug]]></category>
		<category><![CDATA[Betrug]]></category>
		<category><![CDATA[Ermittlungsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverteidiger]]></category>

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		<description><![CDATA[Ende der 90er Jahre wurde die Abteilung 51 bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingerichtet, die sich fast ausschließlich mit Verstößen von niedergelassen Ärzten bei der Abrechnung gegenüber den kassenärztlichen Vereinigungen oder den Krankenkassen beschäftigt. Nötig wurde die Einrichtung dieser Spezialabteilung, um zu gewährleisten, dass auch die Staatsanwaltschaft fachlich mit dem immer schwieriger werdenden Abrechnungswesen der Ärzte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Ende der 90er Jahre wurde die Abteilung 51 bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingerichtet, die sich fast ausschließlich mit Verstößen von niedergelassen Ärzten bei der Abrechnung gegenüber den kassenärztlichen Vereinigungen oder den Krankenkassen beschäftigt.</p>
<p><span id="more-88"></span></p>
<p class="MsoNormal">Nötig wurde die Einrichtung dieser Spezialabteilung, um zu gewährleisten, dass auch die Staatsanwaltschaft fachlich mit dem immer schwieriger werdenden Abrechnungswesen der Ärzte zurecht kommt. Nachdem bereits zuvor bei der Polizei die Sondergruppe „Medicus“ gebildet worden war, die sich ebenfalls auf diese Materie spezialisierte, sah man sich hierzu aus Sicht der Staatsanwaltschaft veranlasst. Seitdem bilden sich die Ermittler regelmäßig auf dem Gebiet des Abrechnungswesen fort und verbuchen aufgrund dessen mehr und mehr „Erfolge“, wie sich der örtlichen Presse fast täglich entnehmen lässt.</p>
<p class="MsoNormal">Hier soll nicht der Eindruck vermittelt werden, dass der Abrechnungsbetrug heute zum allgemeinen Repertoire der Ärzte gehört. Es sind die spektakulären Fälle, die in das öffentliche Bewusstsein dringen und den Eindruck vermitteln, als sei der Abrechnungsbetrug bereits die Regel oder auf dem Vormarsch. Allerdings muss jeder Arzt, der es mit der Abrechnung nicht so genau nimmt, damit rechnen, in das Visier der Ermittler zu geraten.</p>
<p class="MsoNormal">Die Krankenkassen verfügen heute über eigens eingerichtete Abteilungen, in denen die Möglichkeit der intensiven Prüfung von Abrechnungen besteht. Nicht selten führen diese Ermittlungen zu Strafanzeigen. Immer bessere Software prüft teilweise automatisiert die Plausibilität von Abrechnungen. Anzeigen werden auch von Seiten der Patienten erstattet, die z. B. der Ansicht sind, dass überhöht oder unrechtmäßig abgerechnet wurde. Auch sind Fälle bekannt, in denen eine Anzeige von angestellten Arzthelferinnen erstattet wurden.</p>
<p class="MsoNormal">Wie erfährt der betroffene Arzt, die betroffene Ärztin von der Einleitung von Ermittlungen?</p>
<p class="MsoBodyText">Die Regel dürfte ein sog. Ermittlungsschreiben der Polizei sein, in dem mitgeteilt wird, dass ein Verfahren eingeleitet wurde. Meistens wird ein Termin genannt, zu dem der/die Beschuldigte gebeten wird, bei der Polizei zu erscheinen.<span> </span>Andererseits ist es auch möglich, dass die Polizei in der Praxis erscheint – je nach Lage des Einzelfalles – einen Durchsuchungsbeschluss vorzeigt und die Räume nach relevanten Unterlagen durchsucht, Festplatten kopiert oder gleich die EDV nebst Patientenkarten zur Auswertung mitnimmt.</p>
<p class="MsoNormal">Wie sollte man reagieren?<span> Aus anwaltlicher Sicht kann <span>nur</span>empfohlen werden, keinerlei Aussage ohne genaue Aktenkenntnis zu machen. </span></p>
<p class="MsoNormal">Geht man zur Polizei aufgrund der o.g. „Ladung“, der man im übrigen nicht folgen muss, so wird der/die Beschuldigte von geschulten Polizeibeamten vernommen, ohne dass Akteneinsicht gewährt wird. Es wird dem/der Beschuldigten lediglich das mitgeteilt, was die Polizei für erforderlich hält. Akteneinsicht kann nur der Anwalt nehmen. Erst nach Aktenkenntnis sollte man sich – wenn überhaupt &#8211; zur Sache äußern!</p>
<p class="MsoNormal">Auch während einer Durchsuchung sollten keinerlei spontane Äußerungen getätigt werden. Diese finden sich später immer in den Akten als Vermerke wieder. Der Beamte, demgegenüber diese Äußerungen getätigt wurden, kann in einem Prozess als Zeuge vernommen werden.</p>
<p class="MsoNormal">Welche Beweise gibt es?</p>
<p class="MsoNormal">Sämtliche Unterlagen der Praxis, nebst EDV können zur Ermittlung herangezogen werden. Die Patienten werden häufig von der Polizei angeschrieben und befragt. Auch die Angestellten in der Praxis, vom Putzpersonal bis zur Auszubildenden können zur Sache befragt werden. Grundsätzlich hat das Personal <span>kein</span>Zeugnisverweigerungsrecht, auch wenn das Gegenteil häufig behauptet wird!<span> </span>Ein Zeugnisverweigerungsrecht kann in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen bestehen. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Verwandtschaftsverhältnis besteht (u.a. Ehe, Verlobung). Aber auch der/die Angestellte, der/die möglicherweise am Abrechnungsbetrug teilgenommen haben könnte, muss sich nicht selbst belasten (denkbar ist z. B.<span> </span>eine Mittäterschaft oder Beihilfe), sollte er/sie an Betrugshandlungen beteiligt gewesen sein. Jedem Arzt und jeder Ärztin sollte immer bewusst sein, dass jede/r <span>Angestellte</span>, die kein Zeugnisverweigerungsrecht hat, spätestens vor der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht verpflichtet ist, eine Aussage zu machen!  Nicht selten sind alle im Gerichtssaal überrascht, wie offensichtlich die Betrugshandlungen vor den Angestellten durchgeführt wurden.</p>
<p class="MsoNormal"><strong>Fazit:</strong> Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sollte der betroffene Arzt, die betroffen Ärztin gegenüber den Ermittlungsbehörden schweigen und sich <span>sofort</span> anwaltlicher Hilfe bedienen (Fachanwalt für Strafrecht).  Es sollte nicht abgewartet werden, bis die Staatsanwaltschaft eine Entscheidung getroffen hat. Man würde sich ansonsten um die Möglichkeiten der Einflussnahme auf das Ermittlungsverfahren bringen. Der Strafverteidiger wird sofort einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Nach Akteineinsicht sollte geprüft werden, ob man weiter schweigt oder sich schriftlich oder mündlich zur Sache äußert. Keinesfalls sollte man auf das Personal oder die Patienten einzuwirken versuchen. Wird dies bekannt, kann dies sehr schwerwiegende Folgen für den Beschuldigten haben (z.B. Haftbefehl wegen Verdunklungsgefahr).</p>
<p class="MsoNormal">Am Schluss der Ermittlungen steht entweder die Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts, die Einstellung wegen Geringfügigkeit oder die Einstellung wegen geringer Schuld gegen Zahlung einer Geldbuße, der Erlass eines Strafbefehls oder die Anklage, die zu einem Strafprozess führt.</p>
<p class="MsoNormal">Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Berlin</p>
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		<title>Strafverfahren und Geldstrafen</title>
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		<pubDate>Thu, 20 Jan 2011 19:27:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feldkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Tagessatz]]></category>
		<category><![CDATA[Tagessatzhöhe]]></category>

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		<description><![CDATA[Es gibt keine pauschalen Geldstrafen. Wenn teilweise (z.B. in den Medien) gesagt wird, für eine Beleidigung gibt es 500,00 EURO oder für eine Körperverletzung gibt es eine Geldstrafe von 1.000 EURO, so entspricht dies nicht der Praxis und schon gar nicht den gesetzlichen Anforderungen. Geldstrafen werden in Tagessätzen und Tagessatzhöhen verhängt. Mindestens werden 5 Tagessätze, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt keine pauschalen Geldstrafen. Wenn teilweise (z.B. in den Medien) gesagt wird, für eine Beleidigung gibt es 500,00 EURO oder für eine Körperverletzung gibt es eine Geldstrafe von 1.000 EURO, so entspricht dies nicht der Praxis und schon gar nicht den gesetzlichen Anforderungen.<span id="more-84"></span> Geldstrafen werden in <strong>Tagessätzen </strong>und <strong>Tagessatzhöhen </strong>verhängt. Mindestens werden 5 Tagessätze, höchstens 360 Tagessätze für eine Straftat verhängt. Sie gelten bis zu 90 Tagessätzen als nicht vorbestraft, d.h. in Ihrem Führungszeugnis steht &#8220;keine Eintragung&#8221;. Eine Ausnahme für die Eintragung besteht dann, wenn gegen Sie innerhalb von 2 Jahren mehrere Geldstrafen verhängt wurden. Dann werden auch Geldstrafen unter 90 Tagessätzen im Führungszeugnis veröffentlicht.</p>
<p>Die Tagessatzhöhe richtet sich nach dem Einkommens des Angeklagten/der Angeklagten. Die Tagessatzhöhe wird unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters bestimmt. Dabei geht das Gericht vom Nettoeinkommen aus. Das Nettoeinkommen wird durch 30 geteilt. Das Ergebnis bestimmt die Tagessatzhöhe.</p>
<p>Grundsätzlich entspricht also ein Tagessatz der Höhe, des vom Täter erzielten Nettoeinkommens an einem Tag. Bei einem Einkommen von 900,00 EURO entspräche dies einen Tagessatz von 30,00 EURO (900 : 30). Nach dem Gesetz beträgt die Höhe eines Tagessatzes mindestens 1,00 EURO und höchstens 5.000,00 EURO.</p>
<p>Sie sind nicht verpflichtet Angaben zu Ihrem Einkommen zu machen. Dann schätzt das Gericht Ihr Einkommen. Sprechen Sie also mit Ihrem Anwalt ab, ob Sie hierzu Angaben machen oder nicht. Häufig ist die Höhe der Geldstrafe nach einer Schätzung erheblich niedriger, als unter Zugrundelegung des tatsächlichen Einkommens.</p>
<p><strong>Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp in Berlin</strong></p>
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