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	<title>Bleiben Sie im Recht</title>
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	<description>Ein Blog von Strafverteidiger Peter Feldkamp http://www.strafverteidigungen.eu</description>
	<lastBuildDate>Wed, 03 Feb 2010 20:24:01 +0000</lastBuildDate>
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		<title>MPU &#8220;Idiotentest&#8221; Wann?</title>
		<link>http://blog.strafverteidigungen.eu/2010/02/03/mpu-idiotentest-wann/</link>
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		<pubDate>Wed, 03 Feb 2010 20:24:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feldkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die MPU kann in folgenden Fällen drohen: - erste Alkoholfahrt ab 1,6 Promille - Fahrradfahrt oder Motorbootfahrt ab 1,6 Promille - wiederholte Alkoholfahrten, unabhängig von der Höhe der Alkoholkonzentration - Alkoholkonzentration unter 1,6 Promille in Verbindung mit einem oder mehreren Verkehrsdelikten - Alkoholkonzentration unter 1,6 Promille in Verbindung mit gleichzeitigem Drogenkonsum - jede Fahrt unter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die MPU kann in folgenden Fällen drohen:</p>
<p>- erste Alkoholfahrt ab 1,6 Promille</p>
<p>- Fahrradfahrt oder Motorbootfahrt<span id="more-412"></span> ab 1,6 Promille</p>
<p>- wiederholte Alkoholfahrten, unabhängig von der Höhe der Alkoholkonzentration</p>
<p>- Alkoholkonzentration unter 1,6 Promille in Verbindung mit einem oder mehreren Verkehrsdelikten</p>
<p>- Alkoholkonzentration unter 1,6 Promille in Verbindung mit gleichzeitigem Drogenkonsum</p>
<p>- jede Fahrt unter Drogeneinfluss</p>
<p>- nach Erreichen von 18 Punkten oder mehr</p>
<p>- erheblicher Drogenkonsum ohne dass ein Fahrzeug geführt wurde</p>
<p>- über 50 Parkdelikte innerhalb von 2 Jahren</p>
<p>- geistige oder körperliche Mängel</p>
<p>- besonders aggressives Verhalten im Verkehr kann zur MPU führen</p>
<p>- nach vorangegangener Entziehung wegen eines schweren Verkehrsdeliktes (z.B. Unfallflucht oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr)</p>
<p>Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Feldkamp, Berlin</p>
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		</item>
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		<title>Verkehrsanwälte &#8211; Deutscher Anwaltverein</title>
		<link>http://blog.strafverteidigungen.eu/2010/01/06/verkehrsanwalte-deutscher-anwaltsverein/</link>
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		<pubDate>Wed, 06 Jan 2010 19:55:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feldkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafverteidigungen.eu/?p=373</guid>
		<description><![CDATA[Verkehrsrecht wird immer komplizierter. Vertrauen Sie deshalb auf die Verkehrsanwälte der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Wir bringen Sie durch den Paragraphendschungel – mit klarer Rechtssicherheit. Mehr als 6.000 Rechtsanwälte, qualifiziert und erfahren, stehen deutschlandweit zu Ihrer Verfügung. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltsverein setzt sich seit 25 Jahren aktiv in den Gremien des Deutschen Verkehrsgerichtstages in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.strafverteidigungen.eu/verkehrsrecht-infos/43-verkehrsrecht.html"></a></p>
<p>Verkehrsrecht wird immer komplizierter. Vertrauen Sie deshalb auf die <strong>Verkehrsanwälte der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht</strong>. Wir bringen Sie durch den Paragraphendschungel – mit klarer Rechtssicherheit. Mehr als 6.000 Rechtsanwälte, qualifiziert und erfahren, stehen deutschlandweit zu Ihrer Verfügung.<span id="more-373"></span></p>
<p>Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltsverein setzt sich seit 25 Jahren aktiv in den Gremien des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar für die Rechte der Geschädigten ein. Darüber wird regelmäßig im Verkehrsrechtsauschuss des Deutschen Anwaltvereins zu allen wichtigen Gesetzesvorhaben Stellung genommen.</p>
<p>Ein umfangreiches Seminarangebot sorgt dafür, dass unsere Mandaten rechtlich stets vom aktuellen Wissensstand profitieren. Denn wir wissen: Verkehrsrecht ist immer in Bewegung. Herr Rechtsanwalt Feldkamp ist seit 1992 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und Strafrecht.</p>
<p>Rechtsanwalt &amp; Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp, Berlin</p>
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		</item>
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		<title>Bußgeld &#8211; Anwalt online beauftragen?</title>
		<link>http://blog.strafverteidigungen.eu/2009/12/29/busgeld-anwalt-online-beauftragen/</link>
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		<pubDate>Tue, 29 Dec 2009 00:03:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feldkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafverteidigungen.eu/?p=366</guid>
		<description><![CDATA[Sie sind zu schnell gefahren und wurden geblitzt, Sie haben eine rote Ampel überfahren oder wurden mit Mängeln am Fahrzeug angehalten? Jetzt haben Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid von der Polizei erhalten. Sie haben keine Zeit zum Anwalt zu gehen? Müssen Sie auch nicht! Schicken Sie den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid per E-Mail, Post oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-top: 0px; margin-bottom: 10px;">Sie sind zu schnell gefahren und wurden geblitzt, Sie haben eine rote Ampel überfahren oder wurden mit Mängeln am Fahrzeug angehalten? Jetzt haben Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid von der Polizei erhalten.</p>
<p style="margin-top: 0px; margin-bottom: 10px;"><span style="text-decoration: underline;"><span style="color: #ff0000;">Sie haben keine Zeit zum Anwalt zu gehen? Müssen Sie auch nicht! <span id="more-366"></span></span></span>Schicken Sie den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid per E-Mail, Post oder Fax an unsere Kanzlei oder kommen Sie ohne Termin vorbei. Teilen Sie uns mit, bei welcher Versicherung Sie rechtsschutzversichert sind.  Eine Vollmacht können Sie hier auf der Homepage unter FORMULARE ausdrucken, ansonsten schicken wir Ihnen eine Vollmacht.  Nehmen Sie nicht zur Sache Stellung. Füllen Sie den Anhörungsbogen nicht aus.   <span style="text-decoration: underline;"><span style="color: #ff0000;">Alles weitere wird von uns veranlasst!</span></span></p>
<p style="margin-top: 0px; margin-bottom: 10px;"><span style="text-decoration: underline;"><span style="color: #ff0000;">Kontakt (<a title="E-Mail an Rechtsanwalt Feldkamp" href="http://www.strafverteidigungen.eu/kontakt.html" target="_blank">hier klicken</a>)</span></span></p>
<p style="margin-top: 0px; margin-bottom: 10px;">© Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Feldkamp, Berlin</p>
<p style="margin-top: 0px; margin-bottom: 10px;"><span style="color: #ff0000;"><span style="text-decoration: underline;"><br />
</span></span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Bußgeldbescheid, Bußgeld &#8211; Rechtsanwalt?</title>
		<link>http://blog.strafverteidigungen.eu/2009/12/29/busgeldbescheid-rechtsanwalt/</link>
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		<pubDate>Tue, 29 Dec 2009 00:00:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feldkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Sie sind zu schnell gefahren und wurden geblitzt, Sie haben eine rote Ampel überfahren oder wurden mit Mängeln am Fahrzeug angehalten? Anhörungsbogen Zunächst erhalten Sie einen Anhörungsbogen. Es können einige Wochen zwischen der Tat und dem Erhalt des Anhörungsbogen vergehen. Bevor Sie den den Sachverhalt aus Ihrer Sicht schildern, sollten Sie sich informieren! Bußgeldbescheid Anschließend [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-top: 0px; margin-bottom: 10px;">Sie sind zu schnell gefahren und wurden geblitzt, Sie haben eine rote Ampel überfahren oder wurden mit Mängeln am Fahrzeug angehalten?</p>
<ol>
<li style="margin-bottom: 5px;">
<p style="margin-top: 0px; margin-bottom: 10px;"><strong><span style="text-decoration: underline;">Anhörungsbogen</span></strong><br />
Zunächst erhalten Sie einen Anhörungsbogen. Es können einige Wochen zwischen der Tat und dem Erhalt des Anhörungsbogen vergehen. Bevor Sie den den Sachverhalt aus Ihrer Sicht schildern, sollten Sie sich informieren!<span id="more-363"></span></li>
<li style="margin-bottom: 5px;">
<p style="margin-top: 0px; margin-bottom: 10px;"><strong><span style="text-decoration: underline;">Bußgeldbescheid</span><br />
</strong>Anschließend erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bußgeldbescheid muss binnen 2 Wochen ab Zustellung <strong>EINSPRUCH</strong> eingelegt werden. Innerhalb dieser Frist muss der Einspruch bei der Verwaltungsbehörde angekommen sein.</li>
<li style="margin-bottom: 5px;"><strong></strong><strong><span style="text-decoration: underline;">Gerichtsverhandlung</span></strong><br />
Sollte die Behörde bei Ihrer Entscheidung bleiben, geht die Akte zur Staatsanwaltschaft und von dort zum Gericht. Es findet dann eine Hauptverhandlung vor dem Verkehrsgericht statt.</li>
</ol>
<p style="margin-top: 0px; margin-bottom: 10px;"><strong>Nehmen Sie nie selbst Stellung</strong>, ohne eine vorherige Beratung durch Ihren Rechtsanwalt.</p>
<p style="margin-top: 0px; margin-bottom: 10px;"><span style="text-decoration: underline;"><span style="color: #ff0000;">Sie haben keine Zeit zum Anwalt zu gehen?</span></span><span style="color: #ff0000;"> </span>Dann schicken Sie den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid per Post, Fax oder E-Mail an unsere Kanzlei. Bitte teilen Sie uns mit, bei welcher Versicherung Sie rechtsschutzversichert sind.  Eine Vollmacht können Sie hier auf der Homepage unter FORMULARE ausdrucken, ansonsten schicken wir Ihnen eine Vollmacht.. <span style="text-decoration: underline;"><span style="color: #ff0000;">Alles weitere wird von uns veranlasst!</span></span></p>
<p style="margin-top: 0px; margin-bottom: 10px;">Oder Sie vereinbaren einen persönlichen Besprechungstermin.  Sie können auch anrufen und sich zunächst telefonisch informieren, wenn Sie &#8211; z.B. wegen der Kosten &#8211; nicht sicher sind, ob Sie einen Anwalt beauftragen möchten.</p>
<p style="margin-top: 0px; margin-bottom: 10px;">Wegen der Kosten wird Sie Ihr Anwalt beraten. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, können Sie <span style="color: #ff0000;">jeden </span>in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt beauftragen. Es gibt keine Versicherung die nur bestimmte Anwälte bezahlt. Die Versicherung zahlt sämtliche Kosten. Die Anwälte, die Ihnen von den Rechtsschutzversicherungen benannt werden, sind nicht immer die Besten, aber in den meisten Fällen die preisgünstigsten für Ihre Versicherung, da häufig Gebührenvereinbarungen getroffen werden. Als Gegenleistung schickt die Versicherung Mandanten.</p>
<p style="margin-top: 0px; margin-bottom: 10px;">Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Feldkamp, Berlin</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Cannabiskonsum &#8211; Fahrerlaubnisentzug</title>
		<link>http://blog.strafverteidigungen.eu/2009/12/29/cannabiskonsum-fahrerlaubnisentzug/</link>
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		<pubDate>Mon, 28 Dec 2009 23:29:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feldkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Drogenfahrt]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrerlaubnisentzug]]></category>

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		<description><![CDATA[Auszug aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg  2009: Der Antragsteller führte am 31. März 2008 gegen 17.30 Uhr unter Einfluss von Cannabis ein Kraftfahrzeug. Die Analyse der im Anschluss an die Verkehrskontrolle entnommenen Blutprobe ergab folgende Wirkstoffkonzentrationen im Blutserum: 1,2 ng/ml THC; 18,9 ng/ml THC-Carbonsäure; 0,7 ng/ml 11-Hydroxy-THC. Daraufhin ordnete die Fahrerlaubnisbehörde am 22. Mai [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auszug aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg  2009:</p>
<p>Der Antragsteller führte am 31. März 2008 gegen 17.30 Uhr unter Einfluss von Cannabis ein Kraftfahrzeug. Die Analyse der im Anschluss an die Verkehrskontrolle entnommenen Blutprobe ergab folgende Wirkstoffkonzentrationen im Blutserum: 1,2 ng/ml THC; 18,9 ng/ml THC-Carbonsäure; 0,7 ng/ml 11-Hydroxy-THC. Daraufhin ordnete die Fahrerlaubnisbehörde am 22. Mai 2008 die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens <span id="more-361"></span>zur Feststellung von Art, Umfang und Häufigkeit des Drogenkonsums des Antragstellers an. Zwischenzeitlich war der Antragsteller am 4. April 2008 gegen 17.30 Uhr erneut bei einer Verkehrskontrolle angehalten worden, wobei durch Analyse der anschließend gegen 18.05 Uhr entnommenen Blutprobe folgende Wirkstoffkonzentrationen im Blutserum nachgewiesen wurden: 0,7 ng/ml THC, 3,5 ng/ml THC-Carbonsäure. Dieser Vorfall war der begutachtenden Ärztin, die den Antragsteller am 8. Juli 2008 untersuchte, nicht bekannt. Im Rahmen der Untersuchung gab der Antragsteller an, dass er erstmals im Alter von 17 Jahren einen Joint probiert habe. Nachdem das angeordnete ärztliche Gutachten die Zweifel an der Eignung des Antragstellers zum Führen eines Kraftfahrzeugs nicht vollständig ausräumen konnte, entzog der Antragsgegner dem Antragsteller mit Bescheid vom 6. November 2008 unter Anordnung sofortiger Vollziehung die Fahrerlaubnis. Über den hiergegen eingelegten Widerspruch ist noch nicht entschieden. Den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 28. Januar 2009 zurückgewiesen.</p>
<p>Entscheidungsgründe (Auszug):</p>
<p>Die Beschwerde ist zulässig, aber nicht begründet.</p>
<p>Gemäß § 3 Abs.1 StVG und § 46 Abs.1 FeV (Fahrerlaubnisverordnung)Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich der Inhaber der Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Die Nichteignung muss im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung positiv festgestellt sein. Unter welchen Umständen der Betäubungsmittelkonsum zur Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen führt, wird unter Ziffer 9 dieser Anlage 4 näher bestimmt. Während danach die gelegentliche Einnahme von Cannabis die Eignung nur dann unberührt lässt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber zwischen dem Drogenkonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeuges trennen kann, kein Mischkonsum mit Alkohol und anderen Betäubungsmitteln stattfindet und weder eine Persönlichkeitsstörung noch ein Kontrollverlust eingetreten ist (Nr. 9.2.2), schließt die regelmäßige Einnahme von Cannabis stets die Eignung aus (Nr. 9.2.1).</p>
<p>Dem Antragsteller fehlt nach Maßgabe von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs, weil er (zumindest) gelegentlich Cannabis konsumiert und den Konsum von Cannabis und das Führen eines Kraftfahrzeugs nicht trennen kann. Soweit die Beschwerde geltend macht, im Hinblick auf das Vorliegen beider Voraussetzungen bestünden erhebliche Unsicherheiten, folgt dem der Senat nicht.</p>
<p>Gelegentliche Einnahme von Cannabis im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV liegt vor, wenn mindestens zweimal Cannabis in voneinander unabhängigen Konsumakten eingenommen wurde Diese Voraussetzung ist hier erfüllt. Wie der Antragsteller selbst eingeräumt hat, hat er erstmalig im Alter von 17 Jahren Cannabis konsumiert. Ein zweiter, davon unabhängiger Konsumakt ist aufgrund des Ergebnisses der Blutanalyse nach dem Vorfall am 31. März 2008 belegt. Dass zu diesem Zeitpunkt der erstmalige Konsum von Cannabis bereits mehrere Jahre zurückgelegen hat, steht seiner Berücksichtigung nicht entgegen. Es genügt, dass sich die Abstinenz des Antragstellers nicht als dauerhaft erwiesen hat. Denn in diesem Fall ist die Annahme, es handele sich um ein einmaliges Probierverhalten, dessen Wiederholung nicht zu erwarten sei, nicht berechtigt. Im Übrigen spricht viel dafür, dass der Antragsteller auch nach dem Vorfall am 31. März 2008 erneut Cannabis konsumiert hat. Auf der Grundlage des Ergebnisses der nur vier Tage später am 4. April 2008 entnommenen Blutprobe, bei der eine Konzentration von 0,7 ng/ml THC und 3,5 ng/ml THC-COOH im Serum festgestellt wurde, spricht angesichts des Umstands, dass sich der Wirkstoff THC rasch abbaut und in der Regel nach 4 bis 6 Stunden im Blut nicht mehr nachweisbar ist (vgl. Hentschel/Dauer/König, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 2 StVG Rn. 17f), vieles dafür, dass die Angaben des Antragstellers, er habe nur einmal in der Nacht vom 28. auf den 29. März 2008 Cannabis zu sich genommen, nicht zutreffen. Hierauf hat schon das Verwaltungsgericht zu Recht hingewiesen.</p>
<p>Dem Antragsteller fehlt zudem das Vermögen, zwischen Drogenkonsum und Führen eines Kraftfahrzeugs zu trennen. An einer solchen Trennung fehlt es immer dann, wenn der Kraftfahrer objektiv unter dem Einfluss einer Cannabiskonzentration am Straßenverkehr teilgenommen hat, bei der nach wissenschaftlichen Erkenntnissen davon ausgegangen werden muss, dass sich das Risiko von Beeinträchtigungen, die negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben, signifikant erhöht hat. Der Senat geht jedenfalls im vorläufigen Rechtsschutzverfahren davon aus, dass das Trennungsvermögen im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV regelmäßig fehlt und damit eine Erhöhung des Risikos für die Verkehrssicherheit vorliegt, wenn eine THC-Konzentration von mindestens 1 ng/ml im Blutserum festgestellt wird. Für diese Annahme spricht, dass nach dem Beschluss der Grenzwertkommission vom 20. November 2002 der für die Verwirklichung des Bußgeldtatbestands § 24a Abs.2 StVG maßgebliche analytische Grenzwert für THC 1 ng/ml beträgt (vgl. Weibrecht, Blutalkohol 2003, 130, 135). Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts wird daher bereits bei einer THC-Konzentration von 1 ng/ml von einem zeitnahen Cannabiskonsum mit einer entsprechenden Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit des Konsumenten ausgegangen (vgl. Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 2 StVG Rn. 17g, § 24a StVG Rn. 21a). Denn bei einer THC-Konzentration von 1 ng/ml sind Leistungsbeeinträchtigungen der für die Fahreignung relevanten Eigenschaften zumindest möglich. Auch das Bundesverfassungsgericht hat den im Fahrerlaubnisrecht von den Verwaltungsgerichten zugrunde gelegten Grenzwert von 1 ng/ml nicht beanstandet Es hat überdies einen die Fahreignung ausschließenden charakterlich-sittlichen Mangel angenommen, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber ungeachtet einer im Einzelfall anzunehmenden oder jedenfalls nicht auszuschließenden drogenkonsumbedingten Fahrtüchtigkeit nicht bereit ist, vom Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr abzusehen. Angesichts des mit dem Fahrerlaubnisrecht verbundenen Zwecks der Gefahrenabwehr ist das für die Fahreignung erforderliche Trennungsvermögen, das eine gelegentliche Einnahme von Cannabis im Hinblick auf die Verkehrssicherheit als hinnehmbar erscheinen lässt, nur dann gegeben, wenn der Fahrerlaubnisinhaber Fahren und Konsum in einer Weise trennt, dass eine Beeinträchtigung seiner verkehrsrelevanten Eigenschaften durch die Einnahme von Cannabis unter keinen Umständen eintreten kann. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass der Betroffene den Zeitpunkt, zu dem die THC-Konzentration in seinem Blut einen bestimmten Wert unterschreitet, nicht zu bestimmen vermag, weil nach dem derzeitigen Erkenntnisstand eine exakte Rückrechnung des THC-Wirkstoffgehalts nicht möglich ist.</p>
<p>Ergibt sich danach die fehlende Fahreignung des Antragstellers nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV bereits aufgrund gelegentlichen Cannabiskonsums und Verstoßes gegen das Trennungsgebot, kommt es auf die im ärztlichen Gutachten vom Juli 2008 getroffene Einschätzung und die von der Beschwerde behaupteten Widersprüche des Gutachtens nicht mehr an.</p>
<p>Da es für die Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis maßgeblich auf den Zeitpunkt des Erlasses des noch ausstehenden Widerspruchsbescheids ankommen wird, wird der Antragsgegner zu prüfen haben, ob angesichts des seit der Fahrt des Antragstellers unter Cannabiseinfluss im März 2008 verstrichenen Zeitraums und seiner erklärten Bereitschaft, sich einem Drogenscreening zu unterziehen, im Rahmen des Widerspruchsverfahrens Maßnahmen zur Klärung der Frage, ob der Antragsteller die Fahreignung zwischenzeitlich wiedererlangt hat, einzuleiten sind.</p>
<p>Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, 1. Senat, 16.06.2009, AZ: 1 S 17/09</p>
<p>© Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Feldkamp, Berlin</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Deal im Strafverfahren § 257c StPO &#8211; rechtliche Bedenken</title>
		<link>http://blog.strafverteidigungen.eu/2009/11/07/deal-im-strafprozess-%c2%a7-257c-stpo-rechtliche-bedenken/</link>
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		<pubDate>Sat, 07 Nov 2009 12:02:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feldkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafverteidigungen.eu/?p=354</guid>
		<description><![CDATA[Die Verständigung im Strafprozess ist seit Ende 2009 gesetzlich geregelt. Hier ein kurzer Überblick über die Probleme, die sich u.a. aus den Regelungen ergeben können: - mit Grundsatz der Aufklärungspflicht schwer vereinbar; vielfach wird aus Gründen, die z.B. allein in der Vermeidung einer langwierigen Beweisaufnahme liegen, ein Deal gemacht; - der Staatsanwaltschaft  kommt entscheidende Rolle [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Die Verständigung im Strafprozess ist seit Ende 2009 gesetzlich geregelt. Hier ein kurzer Überblick über die Probleme, die sich u.a. aus den Regelungen ergeben können:</em></p>
<p>- mit Grundsatz der Aufklärungspflicht schwer vereinbar; vielfach wird aus Gründen, die z.B. allein in der Vermeidung einer langwierigen Beweisaufnahme liegen, ein Deal gemacht;</p>
<p>- der Staatsanwaltschaft  kommt entscheidende Rolle zu,  was <span id="more-354"></span>verfassungsrechtlich bedenklich sein könnte, da rechtsprechende  Gewalt den Richtern anvertraut ist;</p>
<p>- im Jugendstrafverfahren nicht möglich ohne Mitwirkung eines Verteidigers</p>
<p>- Vereinbarung bezieht sich in erster Linie auf Strafausspruch,  aber auch auf die  Verhängung von Nebenstrafen oder von Nebenfolgen;</p>
<p>- es soll nur die  Ober- und Untergrenze einer Strafe vereinbart werden, da die Entscheidung ansonsten  nicht mehr aufgrund gerichtlicher Entscheidung ergeht;</p>
<p>- Frage der Strafaussetzung zur Bewährung ist nunmehr selbst verhandelbar, auch wenn die  gesetzlichen  Voraussetzungen nicht vorliegen</p>
<p>- auch Einstellungsentscheidungen und Beweiserhebungen können Inhalt sein;</p>
<p>- problematisch, dass Beweiserhebungen sich nicht außerhalb dessen bewegen dürfen, was durch unverändert geltende Sachaufklärungspflicht des Gerichts bestimmt ist (Auslegung)</p>
<p>- Prozessverhalten der Verfahrensbeteiligten: Geltendmachung prozessualer Rechte, wie z.B. Stellung von Beweisanträgen, Zusage von Schadenswiedergutmachung oder Verzicht  auf Befangenheitsanträge (sehr bedenklich)</p>
<p>- Gericht kann Einfluss auf Verteidigungsverhalten des Angeklagten nehmen;</p>
<p>- Geständnis muss nicht mehr erfolgen (Wohlverhalten soll genügen können);</p>
<p>- Verständigung mit der Zusage eines milderen Strafrahmens bedarf eines qualifizierten, glaubhaften Geständnisses;</p>
<p>- regelmäßig die Strafuntergrenze wird auch als Strafe festgesetzt werden, da Veranlassung dafür fehlt, eine darüber hinausgehende Strafe zu erlassen</p>
<p>- getroffene Verständigung für Angeklagten und StA verbindlich;</p>
<p>- keine Bindung der Rechtsmittelgerichte ABER Verbot der <em>reformatio in peius  (Verschlechterungsverbot);</em></p>
<p>- Abgehen des Gerichts von Verständigung erleichtert: Übersehen tatsächlicher oder rechtlicher Anhaltspunkte;</p>
<p>- Ergebnis muss richtiges und gerechtes Urteil sein;</p>
<p>- Zwiespältigkeit der Verständigungsregelung;</p>
<p>- Belehrungspflicht besteht stets bei einer in Aussicht genommenen Verständigung;</p>
<p>Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp, Berlin</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Deal &#8211; Verständigung im Strafverfahren &#8211; Strafverteidiger</title>
		<link>http://blog.strafverteidigungen.eu/2009/11/07/deal-verstandigung-im-strafprozess/</link>
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		<pubDate>Sat, 07 Nov 2009 11:43:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feldkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafverteidigungen.eu/?p=349</guid>
		<description><![CDATA[Die Absprache ist seit 2009 gesetzlich geregelt. § 257 c Strafprozessordnung / Deal &#8211; Absprache im Strafprozess - Gericht kann sich mit Verfahrensbeteiligten verständigen über Fortgang und Ergebnis des Verfahrens; -  nur hinsichtlich Rechtsfolgen, die Inhalt des Urteils und der dazugehörigen Beschlüsse sein können, sonstige verfahrensbezogene Maßnahmen im Erkenntnisverfahren sowie das Prozessverhalten; - Gericht gibt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Absprache ist seit 2009 gesetzlich geregelt.</p>
<p>§ 257 c Strafprozessordnung / Deal &#8211; Absprache im Strafprozess</p>
<p>- Gericht kann sich mit <span id="more-349"></span>Verfahrensbeteiligten verständigen über Fortgang und Ergebnis des Verfahrens;</p>
<p>-  nur hinsichtlich Rechtsfolgen, die Inhalt des Urteils und der dazugehörigen Beschlüsse sein können, sonstige verfahrensbezogene Maßnahmen im Erkenntnisverfahren sowie das Prozessverhalten;</p>
<p>- Gericht gibt bekannt, welchen Inhalt die Verständigung haben könnte und kann Ober- und Untergrenze festsetzen; 	Stellungnahme der Verfahrensbeteiligung; 	sobald Zustimmung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft kommt Deal zustande;</p>
<p>- Bindung des Gerichts entfällt, wenn rechtliche oder tatsächliche Umstände übersehen wurden oder sich geändert haben und in Aussicht gestellter Strafrahmen nicht mehr tat- und schuldangemessen ist; Geständnis darf dann nicht verwertet werden! 	Abweichung muss unverzüglich bekannt gegeben werden;</p>
<p>- Angeklagter ist über Voraussetzungen und Folgen einer Abweichung des Gerichts und von dem in Aussicht gestellten Ergebnis zu belehren.</p>
<p>Rechtsanwalt und <a title="FAStR P. Feldkamp" href="http://www.strafverteidigungen.eu" target="_blank">Fachanwalt für Strafrecht</a> Peter Feldkamp, Berlin</p>
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		<title>Kinderpornographie</title>
		<link>http://blog.strafverteidigungen.eu/2009/10/15/kinderpornographie/</link>
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		<pubDate>Thu, 15 Oct 2009 20:04:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feldkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Unter Kinderpornografie versteht man pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von unter 14-Jährigen zeigen. Kinderpornografie ist die dokumentierte sexuelle Ausbeutung von Kindern (Jungen und Mädchen). In Ton, Bild und/oder Schrift wird festgehalten, wie Kindern Leid zugefügt wird, das sie lebenslang nachhaltig schädigt. Sie werden vonErwachsenen für Erwachsene erniedrigt, mit physischer und/oder psychischer Gewalt gedemütigt und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unter Kinderpornografie versteht man pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von unter 14-Jährigen zeigen.</p>
<p>Kinderpornografie ist die dokumentierte sexuelle <span id="more-338"></span>Ausbeutung von Kindern (Jungen und Mädchen). In Ton, Bild und/oder Schrift wird festgehalten, wie Kindern Leid zugefügt wird, das sie lebenslang nachhaltig schädigt. Sie werden vonErwachsenen für Erwachsene erniedrigt, mit physischer und/oder psychischer Gewalt gedemütigt und zum bloßenSexualobjekt degradiert.</p>
<p>Dies dient der sexuellen Stimulans der Täter und des Betrachters sowie finanziellen Interessen, da mit kinderpornografischem Material einträgliche Geschäfte gemacht werden.</p>
<p>Die Darstellungen umfassen sexuelle Handlungen von Kindern an sich selbst, von Kindern untereinander, von Kindern an Tieren, von Kindern an Erwachsenen und von Erwachsenen an Kindern; dies mit allen vorstellbaren oder auch unvorstellbaren Sexualpraktiken.</p>
<p>Kinderpornografie ist in vielfältiger Form in Umlauf: Filme, Videos, Datenträger, Zeichnungen, Fotos, Tonbänder und Druckschriften werden konventionell, also per Versand, oder von Hand zu Hand, vor allem aber weltweit über das Internet verbreitet. Mit Hilfe moderner Technik ist heute auch ein Laie in der Lage, sexuelle Misshandlung von Kindern ohne großen technischen und materiellen Aufwand aufzuzeichnen und in Massen weiterzugeben.</p>
<p>Einmal auf „den Markt“ gekommen und in Umlauf gebracht, verschwindet kinderpornografisches Material nicht mehr, vielmehr wird es wieder und wieder kopiert und neu zusammen geschnitten. Für die Opfer bedeutet dies die latente Gefahr, immer wieder – auch als Erwachsene – mit der ihnen zugefügten Tat selbst oder durch Dritte konfrontiert werden zu können. Sie sind der Möglichkeit beraubt, das Geschehen verarbeiten oder wenigstens verdrängen zu können.</p>
<p>Die polizeiliche Arbeit im Bereich der Kinderpornografie hat überdeutlich gezeigt, dass die Nachfrage das Angebot regelt. Jeder, der sich derartiges Material verschafft, leistet einem Sexualdelikt zum Nachteil eines Kindes Vorschub. Dabei ist egal, ob derjenige selbst pädosexuell ist, „nur“ aus vermeintlicher Neugierde handelt, oder durchaus gutgläubig meint, den Strafverfolgungsbehörden Hilfestellung geben zu müssen.</p>
<p><strong>Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp, Berlin</strong></p>
<p class="MsoNormal" style="margin-bottom: .0001pt; line-height: 14.25pt; background: white;"><span style="font-size: 12.0pt; font-family: &quot;Georgia&quot;,&quot;serif&quot;; mso-fareast-font-family: &quot;Times New Roman&quot;; mso-bidi-font-family: &quot;Times New Roman&quot;; color: black; mso-fareast-language: DE;"> </span></p>
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		</item>
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		<title>Pornographie &#8211; Was ist strafbar?</title>
		<link>http://blog.strafverteidigungen.eu/2009/10/15/pornographie-was-ist-strafbar/</link>
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		<pubDate>Thu, 15 Oct 2009 19:39:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feldkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Definition der Pornografie durch den Bundesgerichtshof (BGH): &#8220;Als pornografisch ist eine Darstellung anzusehen, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt.&#8221; (BGH St 23,44; 37,55) Wann mache ich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4 style="font-family: verdana, helvetica, arial, tahoma, sans-serif; color: #333333; font-weight: bold; font-size: 11px;"><a name="1a"></a></h4>
<p style="font-family: verdana, helvetica, arial, tahoma, sans-serif; color: #333333; font-weight: normal; font-size: 11px;">Definition der Pornografie durch den Bundesgerichtshof (BGH):</p>
<p style="font-family: verdana, helvetica, arial, tahoma, sans-serif; color: #333333; font-weight: normal; font-size: 11px;">&#8220;Als pornografisch ist eine Darstellung anzusehen, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt.&#8221;<br />
(BGH St 23,44; 37,55)</p>
<p style="font-family: verdana, helvetica, arial, tahoma, sans-serif; color: #333333; font-weight: normal; font-size: 11px;">Wann mache ich mich strafbar? <strong><a title="Kinderpornographie, Sexuelle Gewalt, Tierpornographie u.a." href="http://www.bka.de/profil/faq/fragen01.html" target="_blank">Antworten hier.</a></strong></p>
<p style="font-family: verdana, helvetica, arial, tahoma, sans-serif; color: #333333; font-weight: normal; font-size: 11px;">Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp, Berlin</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Internetkriminalität</title>
		<link>http://blog.strafverteidigungen.eu/2009/10/15/327/</link>
		<comments>http://blog.strafverteidigungen.eu/2009/10/15/327/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 15 Oct 2009 19:28:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feldkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundeskriminalamt (BKA)  und Bitcom warnen  vor deutlich mehr Straftaten im Internet. Mehr denn je müssen sich PC-Nutzer auf dem Laufenden halten, wie sie sich vor Kriminellen schützen können. Einer-Studie zufolge wurde bereits jeder zweite Deutsche Opfer von Kriminalität im Internet. Allerdings zählt der Verband auch Virenattacken zu den Straftaten. Diese machen den größten Teil der Betrugsfälle aus. Immerhin [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das <a title="Bundeskriminalamt" href="http://www.bka.de/" target="_blank"><strong>Bundeskriminalamt</strong></a> (BKA)  und <strong><a title="Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V." href="http://www.bitkom.org/" target="_blank">Bitcom</a></strong><strong><a title="Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V." href="http://www.bitkom.org/" target="_blank"> </a></strong>warnen  vor deutlich mehr Straftaten im Internet. Mehr denn je müssen sich PC-Nutzer auf dem Laufenden halten, wie sie sich vor Kriminellen <span id="more-327"></span>schützen können.</p>
<p>Einer-Studie zufolge wurde bereits jeder zweite Deutsche Opfer von Kriminalität im Internet. Allerdings zählt der Verband auch Virenattacken zu den Straftaten. Diese machen den größten Teil der Betrugsfälle aus. Immerhin neun Prozent der Nutzer sind der Studie zufolge schon einmal von einem Geschäftspartner im Netz betrogen worden. Bei 5 Prozent wurden persönliche Zugangsdaten ausspioniert.</p>
<p>Auf diese digitalen Nutzerprofile haben es die Kriminellen besonders abgesehen.  Im Netz gibt es Online-Shops, in denen Kriminelle gezielt nach Kreditkarten-Daten, E-Mail-Zugängen oder gehackten Rechnern und Webseiten suchen könnten. Aktuell sorgen Listen für Aufsehen, auf denen Hacker Tausende E-Mail-Konten von Hotmail, Gmail, MSN und Yahoo-Nutzern zusammengetragen und ins Netz gestellt haben (Herbst 2009).</p>
<p>Die Nutzer gehen zu lax mit Ihren Daten um. So sind etwa sechs von zehn Nutzern bereit, Namen und Adressen in Web-Formularen einzutragen, etwa um bei Anbietern Waren oder Dienstleistungen zu kaufen. 38 Prozent der Surfer tippten auch Bankverbindungen oder persönliche Daten zu Beruf oder Hobby in die Eingabefelder der Online-Anbieter ein.  Wer wäre vor einigen Jahren  auf die Idee gekommen, seine Tagebücher ans Schwarze Brett zu nageln. Ein Blick auf soziale Netzwerke wie Facebook oder StudiVZ zeigt aktuell ein völlig anderes Bild.</p>
<p>Weitere Eintrittstore für Datendiebe sind  Bezahldienste wie PayPal oder ClickAndBuy, Ebaykonten oder Heimarbeits-Zugänge zu Firmennetzen. Doch auch beim Besuch einer ganz normalen Website können sich Nutzer mit einem Trojaner infizieren.</p>
<p>Rechtsanwalt und <strong><a title="Homepage RA Feldkamp" href="http://www.strafverteidigungen.eu/anwaelte.html">Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp</a></strong>, Berlin</p>
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