<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Bleiben Sie im Recht &#187; Anwalt für Strafrecht</title>
	<atom:link href="http://blog.strafverteidigungen.eu/tag/anwalt-fur-strafrecht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://blog.strafverteidigungen.eu</link>
	<description>Ein Blog von Strafverteidiger Peter Feldkamp http://www.strafverteidigungen.eu</description>
	<lastBuildDate>Mon, 31 Jan 2011 18:38:19 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3</generator>
		<item>
		<title>Strafverteidiger Wahlverteidiger</title>
		<link>http://blog.strafverteidigungen.eu/2011/01/22/wahlverteidiger/</link>
		<comments>http://blog.strafverteidigungen.eu/2011/01/22/wahlverteidiger/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 22 Jan 2011 17:41:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feldkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt für Strafrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafverteidigungen.eu/?p=228</guid>
		<description><![CDATA[Wahlverteidigung ist die Verteidigung, die von dem vom Angeklagten oder Beschuldigten frei gewählten und bezahlten Verteidiger geleistet wird. Sie unterscheidet sich von der Pflichtverteidigung inhaltlich nicht, auch wenn die Betroffenen manchmal weniger Vertrauen zu einem vom Gericht bestellten Pflichtverteidiger haben, als zu einem Verteidiger, den sie selbst ausgewählt haben.  Der Wahlverteidiger wird von seinem Mandanten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wahlverteidigung ist die Verteidigung, die von dem vom Angeklagten oder Beschuldigten frei gewählten und bezahlten Verteidiger geleistet wird. Sie unterscheidet sich von der Pflichtverteidigung inhaltlich nicht, auch wenn die Betroffenen manchmal weniger Vertrauen zu einem vom Gericht bestellten Pflichtverteidiger haben, als zu einem Verteidiger, den sie selbst ausgewählt haben.  Der Wahlverteidiger wird von seinem Mandanten bezahlt. Der Pflichtverteidiger rechnet mit der Landeskasse ab. Allerdings muss der Verurteilte die Pflichtverteidigerkosten grundsätzlich auch bezahlen. Er erhält später von der Landeskasse die Kosten auferlegt.</p>
<p>Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp, Berlin</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.strafverteidigungen.eu/2011/01/22/wahlverteidiger/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Anwalt für Strafrecht</title>
		<link>http://blog.strafverteidigungen.eu/2011/01/22/anwalt-fur-strafrecht/</link>
		<comments>http://blog.strafverteidigungen.eu/2011/01/22/anwalt-fur-strafrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 22 Jan 2011 17:26:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feldkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt für Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverteidiger]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafverteidigungen.eu/?p=222</guid>
		<description><![CDATA[Der Verteidiger ist &#8211; so jedenfalls die Gesetzeslage &#8211; neben der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ein unabhängiges, selbständiges Organ der Rechtspflege (BVerfGE  39, 156 ff.; vgl. auch § 1 BRAO). Da der Begriff vom &#8220;Organ der Rechtspflege&#8221; in der Vergangenheit von den Gerichten überwiegend dazu benutzt worden ist, unliebsames Verteidigerverhalten zu rügen, ist man sich heute in der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Verteidiger ist &#8211; so jedenfalls die Gesetzeslage &#8211; neben der <a title="Staatsanwaltschaft" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwaltschaft">Staatsanwaltschaft</a> und dem <a title="Gericht" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Gericht">Gericht</a> ein unabhängiges, selbständiges Organ der Rechtspflege (BVerfGE  39, 156 ff.; vgl. auch § 1 BRAO). Da der Begriff vom &#8220;Organ der Rechtspflege&#8221; in der Vergangenheit <span id="more-222"></span>von den Gerichten überwiegend dazu benutzt worden ist, unliebsames Verteidigerverhalten zu rügen, ist man sich heute in der neueren Literatur weitgehend einig, dass dieser Begriff nicht mehr als eine Worthülse ist. Nach anderer Ansicht soll er aber auch Interessenvertreter des Mandanten sein. Wendet man diesen Gedanken konsequent an, wäre der Verteidiger als Auftragnehmer nur noch Befehlsempfänger und völlig weisungsabhängig, ähnlich dem verbeamteten Staatsanwalt. Deshalb ist die stringent zu Ende gedachte Interessentheorie abzulehnen und der Verteidiger als funktionaler Bestandteil in der Dialektik der Strafrechtspflege zu sehen.</p>
<p>Der Strafverteidiger ist dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gleichgeordnet. Aber: Er ist nicht Teil des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft, sondern unabhängig von diesen. Er ist <em>gleichberechtigt</em>, sofern man dies aufgrund der Machtverhältnisse annehmen kann. Dies bedeutet insbesondere, dass er nicht an Weisungen durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft gebunden ist. Umgekehrt kann er natürlich auch keine Weisungen erteilen.</p>
<p>Verteidiger darf gem. §138 Abs.1 _StPO jeder Rechtsanwalt  und jeder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule sein. Nach § 139 StPO kommt auch die Verteidigung durch einen Rechtskundigen (Rechtsreferendar) in Betracht. In besonderen Fällen bietet zudem § 138 Abs. 2 StPO die Möglichkeit der Verteidigung durch eine andere Person, die das Vertrauen des Angeklagten genießt.</p>
<p>Zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens, also im Vorverfahren (Ermittlungsverfahren), Zwischenverfahren, und in der Hauptverahndlung<a title="Hauptverhandlung" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptverhandlung"> </a> und in jeder Instanz, hat der Beschuldigte das Recht, sich von einem Verteidiger vertreten zu lassen.  Auch in der Strafvollstreckung darf sich der Verurteilte rechtlichen Beistandes bedienen.</p>
<p>Der Strafverteidiger ist an Weisungen des Beschuldigten nicht gebunden, hat aber &#8211; im Rahmen des gesetzlich Zulässigen &#8211; allein den Interessen seines Mandanten zu dienen. Seine Stellung ist insofern nicht mit der des Staatsanwalts oder der des Richters vergleichbar, er ist im Gegensatz zu ihnen parteiisch.</p>
<p>Die Verteidigung mehrerer Beschuldigter im selben Verfahren ist wegen möglicher Interessenkollisionen gesetzlich unzulässig.  <a title="Video zum Thema: Strafverteidiger beauftragen?" href="http://www.anwalt.de/rechtstipps/strafverfahren-anwalt-beauftragen_003843.html">Wann sollte der Beschuldigte einen Anwalt beauftragen?</a></p>
<p><strong>Rechtsanwalt und  Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp in  Berlin</strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.strafverteidigungen.eu/2011/01/22/anwalt-fur-strafrecht/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

