Die Ihnen als Geschädigtem für die Regulierung Ihres Haftpflichtschadens entstehenden Anwaltskosten muss Ihnen grundsätzlich der Schädiger (bzw. dessen Haftpflichtversicherer) erstatten, wenn er für den Unfall allein haftet. D.h. Ihnen entstehen in der Regel keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. (weiterlesen…)
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Verkehrsunfall – Anwaltskosten
Sonntag, 12. April 2009Anwaltskosten in Strafsachen absetzbar?
Samstag, 11. April 2009Kosten für die Strafverteidigung sind als Erwerbsausgaben anzuerkennen, wenn der Tatvorwurf durch das berufliche Verhalten des Steuerpflichtigen veranlasst war. Auf die tatsächliche Strafbarkeit des Verhaltens kommt es nicht an.
BFH, Urteil vom 18.10.2007 – Az.: VI R 42104