1. Wird ein Tatverdächtiger zunächst zu Unrecht als Zeuge vernommen, so ist er wegen des Belehrungsverstoßes (§ 136 Abs. 1, S.2 StPO) bei Beginn der nachfolgenden Vernehmung als Beschuldigter auf die Nichtverwertbarkeit der früheren Angaben hinzuweisen (“qualifizierte” Belehrung). (weiterlesen…)
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Belehrung als Zeuge – dann als Beschuldigter
Freitag, 24. April 2009Belehrung des Angeklagten
Samstag, 11. April 2009Wurde der Angeklagte ordnungsgemäß über sein Schweigerecht belehrt, hat dieser auf Befragen des Gerichts ausdrücklich bestätigt, dass es sich bei einer von seinem Verteidiger vorgetragenen schriftliche Erklärung mit einer Stellungnahme zur Sache um seine eigene Erklärung handelt und hat sich der Angeklagte selbst persönlich zur Sache eingelassen, ist von Verfassungs wegen weder geboten ihn qualifiziert über die Folgen der Bestätigung der Verteidigererklärung, noch über die Folgen eines eventuellen Teilschweigens aufzuklären.
BVerfG 2 BvR 1494/08