Ende der 90er Jahre wurde die Abteilung 51 bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingerichtet, die sich fast ausschließlich mit Verstößen von niedergelassen Ärzten bei der Abrechnung gegenüber den kassenärztlichen Vereinigungen oder den Krankenkassen beschäftigt.
Mit ‘Ermittlungsverfahren’ getaggte Artikel
Abrechnungsbetrug von Ärzten
Montag, 20. April 2009Einstellung des Strafverfahrens
Samstag, 11. April 2009Das Verfahren kann in jeder Lage des Verfahrens eingestellt werden:
Einstellung des Verfahrens gemäß § 170 Abs.2 StPO mangels Tatverdachts. Wie ein Freispruch, allerdings trägt der Beschuldigte seine notwendigen Auslagen selbst (z.B. Anwaltskosten). (weiterlesen…)
Akteneinsicht im Strafverfahren, wichtig?
Samstag, 11. April 2009Der Strafverteidiger (in) hat das Recht, Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen. In einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, hat der Beschuldigte n i c h t das Recht, selbst umfassend Akteneinsicht zu nehmen. Nur ein beauftragter Rechtsanwalt kann dieses Recht ausüben. (weiterlesen…)