Im Gesetz ist die Möglichkeit vorgesehen, dass das Gericht die Sperre vorzeitig, also vor Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Dauer der Sperre, aufhebt, § 69a Absatz 7 StGB. Eine solche vorzeitige Aufhebung der Sperre kann erfolgen, wenn sich Grund zu der Annahme ergibt, dass SIE zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist. (weiterlesen …)
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Fahrerlaubnisentzug – Verkürzung der Sperre
Samstag, 09. Mai 2009Entzug der Fahrerlaubnis
Samstag, 09. Mai 2009In einem Urteil wegen einer Verkehrsstraftat wird dem Täter oftmals auch die Fahrerlaubnis entzogen, und es wird eine Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis angeordnet. Dabei handelt es sich nicht um eine Strafe oder um einen Teil der Strafe, sondern um eine sogenannte „Maßregel der Besserung und Sicherung“. (weiterlesen …)