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	<title>Bleiben Sie im Recht &#187; Fahrverbot</title>
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	<description>Ein Blog von Strafverteidiger Peter Feldkamp http://www.strafverteidigungen.eu</description>
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		<title>Bußgeld   Fahrverbot</title>
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		<pubDate>Sun, 16 Jan 2011 19:26:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Feldkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>

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		<description><![CDATA[Sofern es Ihnen bei dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vorrangig um die Abwendung des Fahrverbotes geht, weisen wir Sie auf folgendes hin: Zunächst muss geprüft werden, ob man Ihnen den vorgeworfenen Verstoß nachweisen kann oder ob Fehler bei den Feststellungen des angeblichen Verstoßes gemacht wurden. Liegt wegen eines erheblichen Verstoßes eine grobe Pflichtverletzung eines Kraftfahrzeugführers [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoPlainText"><span>Sofern es Ihnen bei dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vorrangig um die Abwendung des Fahrverbotes geht, weisen wir Sie auf folgendes hin: </span></p>
<p class="MsoPlainText"><span>Zunächst muss geprüft werden, ob man Ihnen den vorgeworfenen Verstoß nachweisen kann oder ob<span id="more-203"></span> Fehler bei den Feststellungen des angeblichen Verstoßes gemacht wurden.</span></p>
<p class="MsoPlainText"><span>Liegt wegen eines erheblichen Verstoßes eine grobe Pflichtverletzung eines Kraftfahrzeugführers vor und ist damit der Regelfall des § 2 Abs. 1 BKatV gegeben, so ist die Anordnung eines Fahrverbotes die Regel. Davon darf das Gericht nur dann <strong>ausnahmsweise </strong>abweichen, wenn der Regelfall für den Betroffenen eine <strong>außergewöhnliche</strong> Härte bedeuten würde oder sonst unter Würdigung aller Umstände <strong>unverhältnismäßig </strong>wäre. Ein solcher Fall liegt beispielsweise bei ernsthaft drohendem Verlust des Arbeitsplatzes oder bei zu befürchtender Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz vor.</span></p>
<p class="MsoPlainText"><span>Dies ist jedoch durch Vorlage aussagekräftiger Unterlagen nachzuweisen bzw. plausibel<span> </span>zu machen; die bloße Behauptung, durch ein Fahrverbot unverhältnismäßig hart getroffen zu werden, reicht nicht aus. </span></p>
<p class="MsoPlainText"><span>* Spätestens im Termin zur Hauptverhandlung muss daher der schriftliche Nachweis dafür erbracht werden, dass ein Fahrverbot zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen würde (Kopie des Arbeitsvertrages, Bestätigung des Arbeitgebers);</span></p>
<p class="MsoPlainText"><span>* für notwendige Fahrten öffentliche Verkehrsmittel nicht in Anspruch genommen werden können (Fahrpläne, Auskunft der BVG u.ä.);</span></p>
<p class="MsoPlainText"><span> * es aufgrund der wirtschaftlichen Lage nicht möglich ist, für die Dauer des Fahrverbotes einen Fahrer einzustellen (Einkommensteuerbescheide / Unternehmensbilanzen der letzten drei Jahre);</span></p>
<p class="MsoPlainText"><span> * nicht innerhalb der nächsten neun Monate für die Dauer des Fahrverbotes der Jahresurlaub in. Ansprach genommen werden kann. (Bestätigung des Arbeitgebers o.ä.);</span></p>
<p class="MsoPlainText"><span> * Fahrten mit dem Pkw nicht von Familien- oder Betriebsangehörigen durchgeführt werden können (eidesstattliche Versicherungen). </span></p>
<p class="MsoPlainText"><span>Sowohl erhebliche finanzielle Einbußen als auch eine deutliche Einschränkung der Lebensqualität sind wegen der Denkzettel- und Besinnungsfunktion eines Fahrverbotes vom Gesetzgeber geradezu gewollt und nicht geeignet, einen Ausnahmefall zu begründen.</span></p>
<p class="MsoPlainText"><strong><a title="Infos zum Bußgeldverfahren von RA Feldkamp" href="http://www.strafverteidigungen.eu/verkehrsrecht-infos/57-bussgeldverfahren.html" target="_blank">(weitere Informationen zum Bußgeldverfahren)</a></strong></p>
<p class="MsoPlainText"><span><strong>Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp in Berlin<br />
</strong></span></p>
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