Im Strafgesetzbuch (StGB) § 40 ist die Geldstrafe geregelt. Es gibt keine pauschalen Geldstrafen. Wenn teilweise (z.B. in den Medien) gesagt wird, für eine Beleidigung gibt es 500,00 EURO oder für eine Körperverletzung gibt es eine Geldstrafe von 1.000 EURO, so entspricht dies nicht der Praxis und schon gar nicht den gesetzlichen Anforderungen. (weiterlesen…)
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Geldstrafe
Freitag, 24. April 2009Geldstrafe – Strafverfahren
Montag, 20. April 2009Es gibt keine pauschalen Geldstrafen. Wenn teilweise (z.B. in den Medien) gesagt wird, für eine Beleidigung gibt es 500,00 EURO oder für eine Körperverletzung gibt es eine Geldstrafe von 1.000 EURO, so entspricht dies nicht der Praxis und schon gar nicht den gesetzlichen Anforderungen. (weiterlesen…)