Mit ‘geringe Schuld’ getaggte Artikel

Zustimmung zur Einstellung = Geständnis?

Dienstag, 28. April 2009

Die Zustimmung zur Einstellung gemäß § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldbuße enthält KEIN Eingeständnis strafrechtlicher Schuld.

SächsVerfGH, Beschluss vom 11.12.2008-Vf.123-IV-08
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp

Einstellung des Strafverfahrens

Samstag, 11. April 2009

Das Verfahren kann in jeder Lage des Verfahrens eingestellt werden:

Einstellung des Verfahrens gemäß § 170 Abs.2 StPO mangels Tatverdachts. Wie ein Freispruch, allerdings trägt der Beschuldigte seine notwendigen Auslagen selbst (z.B. Anwaltskosten). (weiterlesen…)