Die Zustimmung zur Einstellung gemäß § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldbuße enthält KEIN Eingeständnis strafrechtlicher Schuld.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp in Berlin
Die Zustimmung zur Einstellung gemäß § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldbuße enthält KEIN Eingeständnis strafrechtlicher Schuld.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp in Berlin