Jeder Angeklagte hat das Recht zu schweigen! Niemand ist verpflichtet, in einer Hauptverhandlung aktiv mitzuwirken. Ihr Schweigen darf grundsätzlich nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Jede noch so – für Sie vermeintlich unbedeutende Frage – kann in einem Prozess von einer Wichtigkeit sein, die Sie nicht absehen können. (weiterlesen…)