Ermittlungsverfahren:
Die Polizei teilt Ihnen mit, dass Sie beschuldigt werden und damit verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben. Dieses ”Ermittlungsschreiben” ist verbunden mit der Ladung zu einem Vernehmungstermin (Grundgesetz: rechtliches Gehör). Gehen Sie zuerst zum Anwalt und dann erst – wenn überhaupt – zur Polizei. NIE anders herum! (weiterlesen …)
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Strafverfahren Strafrecht
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Freitag, 24. Dezember 2010Die Aktenzeichen, die in einem Strafverfahren vergeben werden, sagen bereits viel über das Verfahren aus. Man
Ein Aktenzeichen besteht in der Regel aus drei Teilen:
252 Ds 1991/09